Mehr als Verträge: Zum Tod von Neill Gibson
Heute erhielten wir die traurige Nachricht, dass am 30. September 2016 Neill Gibson gestorben ist. Er hatte eine Krebserkrankung und die Tatsache, dass er nun keine Schmerzen mehr erleiden müsse, sei ein wenig tröstlich, schrieb uns Meiji Stewart, Verleger von PuddleDancer Press.
Wer war Neill Gibson? Bei Puddledancer Press, dem Verlag des Center of Nonviolent Communication, war er u.a. für Rechte und Lizenzen zuständig. Vergegenwärtigt man sich, dass zu seinen Aufgaben auch die Betreuung von Marshall Rosenbergs Buch „Gewaltfreie Kommunikation. Eine Sprache des Lebens“ gehörte – es wurde in nicht weniger als 35 Sprachen übersetzt -, dann bekommt man vielleicht einen kleinen Eindruck von der Wichtigkeit seiner Aufgabe und der Größe seines Engagements.
Ich hatte mit Neill im Jahr 2003 den ersten Kontakt. PuddleDancer hatte die Auslandsrechte von Rosenbergs Buch damals gerade von Bradley Winch (Jalmar Press) übernommen und verhandelte nun alle Verträge neu. Diese Verhandlungen waren von großer Fairness geprägt und auch von Wertschätzung für das, was wir zum damaligen Zeitpunkt für dieses Buch erreicht hatten.
Neill war selbst auch Autor. Sein mit Shari Klein verfasstes Booklet „What’s making you angry?“ erschien in deutscher Übersetzung bei Junfermann unter dem Titel „Was macht dich wütend?“
Wir haben nach diesem ersten Vertrag noch viele Verträge ausgehandelt und abgeschlossen – und am Ende stand immer ein Ritual: die „signing procedure“, von Neill aufs Sorgfältigste moderiert. Verrate ich zu viel, wenn ich kurz erkläre, wie dieses Ritual ablief? Ich glaube nicht.
Wenn beide Seiten sich auf eine Vertragsversion geeinigt hatten, kamen folgende Anweisungen: „Vernichtet alle älteren Arbeitsversionen des Vertrags und nehmt euch die Letztversion mit der Kennung XY vor. Unterschreibt dann, schickt den Vertrag an euren Vertragspartner und setzt ihn davon in Kenntnis. Zeichnet dann das euch zugehende Vertragsexemplar gegen – und heftet es ab.“
Eine ganz pfiffige Vorgehensweise, denn in der Regel schickt beim Vertragsschluss eine Seite zwei unterschriebene Vertragsexemplare an die andere Partei – und wartet dann auf die Rücksendung eines gegengezeichneten Exemplars, muss vielleicht häufiger nachhaken …
Ich kann mir nur schwer vorstellen, in Rechtefragen nicht mehr an Neill zu schreiben. Es wird jemand an seine Stelle treten, natürlich. Und man wird sich gewöhnen. Ich hoffe aber doch, dass uns das Unterzeichnungsritual erhalten bleibt. Das ist für mich ein wunderbarer Anker, an Neill zu denken.